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Johannes
Reuchlin wurde am 29. Januar 1455 als Sohn eines
Klosterverwalters in Pforzheim, der damaligen
Residenz der Markgrafen von Baden, geboren. Nach
dem Besuch der Lateinschule seiner Heimatstadt
begann er 1470 sein Studium an der Universität
Freiburg. 1473 begleitete er als Erzieher einen
der Söhne des badischen Markgrafen zum Studium
nach Paris.
Ein Jahr später ließ er sich an der Universität
Basel einschreiben, wo er sein Studium der Freien
Künste 1477 mit dem Magister artium abschloss.
Hier in Basel entstand mit dem lateinischen Wörterbuch
"Vocabularius breviloquus" auch Reuchlins erstes
Werk. An den Universitäten Orléans und Poitiers
studierte er von 1478 bis 1481 die kaiserlichen
Rechte. Nach dem juristischen Lizentiat kehrte
er Ende 1481 nach Deutschland zurück, um in Tübingen
den Dr. legum zu erwerben, was Ende 1483 bzw.
Anfang 1484 auch gelang.
Inzwischen war Reuchlin als Rat in die Dienste
von Graf Eberhard von Württemberg getreten. Mehrfach
wurden ihm wichtige diplomatische Missionen übertragen:
So nahm er 1486 am Reichstag in Frankfurt teil,
1492 war er am Kaiserhof in Linz, wo er durch
Kaiser Friedrich III. in den Adelsstand erhoben
wurde. Nach dem Tod Eberhards im Bart verließ
Reuchlin 1496 Württemberg, weil er Nachstellungen
durch einen Günstling des neuen Herrschers befürchtete.
Er fand gastliche Aufnahme in Heidelberg, wo sich
ein Kreis von Humanisten um den Wormser Bischof
und pfälzischen Kanzler Johannes von Dalberg versammelt
hatte. Nachdem Reuchlin bereits in früheren Jahren
kleinere lateinische Gedichte geschrieben hatte,
entstanden hier die beiden Komödien "Sergius"
und "Henno", die den Anfang des humanistischen
Schuldramas markieren. 1499 konnte Reuchlin, da
der neue Herrscher von den Landständen zum Rücktritt
gezwungen worden war, nach Württemberg zurückkehren.
Als
Nachfolger seines ehemaligen Förderers Johannes
Naukler übernahm er 1502 das Amt eines Richters
des Schwäbischen Bundes, das er bis zum Austritt
Württembergs aus dem Bund 1513 innehatte. Kriegerische
Auseinandersetzungen Württembergs mit dem Schwäbischen
Bund zwangen Reuchlin in bereits fortgeschrittenem
Alter zum Verlassen des Landes. Im Februar 1520
übernahm er eine Professur für Griechisch und
Hebräisch an der Universität Ingolstadt, kehrte
aber bereits Mitte 1521 in seine Heimat zurück,
wo er noch ein Jahr an der Universität Tübingen
lehrte.
Johannes
Reuchlin starb am 30.06.1522 in Stuttgart.
Der Nachwelt im Gedächtnis geblieben
ist aber vor allem Reuchlins Einsatz für den Erhalt
der jüdischen Literatur. Im Jahre 1509 hatte der
zum christlichen Glauben konvertierte Johannes
Pfefferkorn von Kaiser Maximilian ein Privileg
zur Beschlagnahme jüdischer Bücher erhalten. Wenn
man den Juden ihre Literatur wegnähme, so glaubte
Pfefferkorn, würden diese nicht mehr in ihrem
Glauben verharren, sondern zum Christentum übertreten.
Auf Anordnung des Mainzer Erzbischofs
musste Pfefferkorn die bereits begonnene Aktion
jedoch abbrechen. Kaiser Maximilian beauftragte
daraufhin die theologischen Fakultäten mehrerer
Universitäten sowie einzelne Theologen mit Gutachten
zu der Frage, wie mit den jüdischen Büchern verfahren
werden solle. Auch Reuchlin wurde um ein Gutachten
gebeten und sprach sich als einziger gegen eine
Beschlagnahme und Vernichtung aus.
Er berief sich dabei auf den Schutz
des Eigentums, der auch für die Juden als "Mitbürger"
des Reiches gelte. Die jüdische Literatur betrachtete
er als Zeugnis für die Wahrheit des Christentums
und damit auch als Mittel zur Mission an den Juden.
Wegen seiner Haltung kam es zum Streit mit Pfefferkorn
und der hinter diesem stehenden theologischen
Fakultät der Universität Köln.
Die Fakultät verurteilte den "Augenspiegel",
eine Schrift, in der Reuchlin seine Position erläutert
und sich zugleich gegen Vorwürfe Pfefferkorns
zur Wehr gesetzt hatte, als unzulässige Begünstigung
des jüdischen Irrglaubens. Andere theologische
Fakultäten schlossen sich dem Urteil der Kölner
an. Reuchlin dagegen wurde breite Unterstützung
von seiten seiner humanistischen Freunde zuteil,
die den Streit zu einer Generalabrechnung mit
der in ihren Augen verknöcherten Scholastik umgestalteten.
Den Höhepunkt in dem von beiden
Seiten mit aller Schärfe ausgetragenen literarischen
Streit bildeten die von Crotus Rubeanus und Ulrich
von Hutten verfassten "Dunkelmännerbriefe". Die
ursprüngliche Frage des Erhalts der jüdischen
Literatur rückte dabei vollkommen in den Hintergrund,
und Reuchlin nutzte die Unterstützung durch die
humanistischen Freunde wenig. Zwar erklärte 1514
der von Papst Leo X. mit der Entscheidung des
Falles beauftragte Speyerer Bischof, Reuchlins
"Augenspiegel" enthalte keine Irrtümer und Ketzereien
und begünstige auch die Juden nicht in ungebührlicher
Weise.
1520 wurde die Schrift jedoch
unter dem Eindruck des Prozesses gegen Luther
verboten und Reuchlin ewiges Stillschweigen auferlegt.
(© Reuchlin-Forschungsstelle,
Pforzheim) |